Manager im Gefängnis

München, den 30. September 2010

Complianceforum.de im Gespräch mit Herrn Michael Stumpf, Leitender Regierungsdirektor, Justizvollzugsanstalt München

Complianceforum.de:
1) Sehr geehrter Herr Stumpf, wenn Geschäftsführer oder Manager zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, dürfen diese auf eine bessere Behandlung im Gefängnis hoffen?

Michael Stumpf:
In der Justizvollzugsanstalt München werden alle Gefangenen gleich behandelt. Dies gilt für  Hafträume, die nach Ausstattung und Standard ohnehin sehr ähnlich sind, Essen und Kleidung. Betreuungs-, Behandlungs- und Freizeitangebote stehen grundsätzlich allen Gefangenen offen.

Complianceforum.de:

2) Wie hoch ist der Anteil der Insassen, die wegen Vermögensdelikten, wie z. B. Betrug, Unterschlagung, Korruption oder Bestechung einsitzen?

Michael Stumpf:

Von derzeit 1.345 Gefangenen sind in Haft wegen:

Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 bis 262 StGB):                        17 Gefangene
Betrug und Untreue (§§ 263 bis 266 StGB)                                   245 Gefangene
Unterschlagung (§ 246 StGB):                                                       29 Gefangene
Insolvenzstraftaten (§ 283 StGB):                                                   2  Gefangene
Straftaten gg. den Wettbewerb (§§ 298 bis 302 StGB)                      0 Gefangene
 
Complianceforum.de:
3) Um wie viel Uhr beginnt der Tagesablauf?

Michael Stumpf:
Der Tag beginnt gegen 7:00 Uhr mit Wecken und Morgenkostausgabe. Etwa um 11:00 Uhr gibt es Mittagessen, gegen 16:30 Uhr das Abendbrot, danach ist Einschluss. Auf einigen Stationen werden etwa zweimal die Woche danach noch Gruppen oder ein sog. Abend­aufschluss bis ca. 19:00 Uhr angeboten. Über den Tag verteilt sind die Hafträume einige Zeit geöffnet, damit man duschen, putzen, Post abgeben, mit anderen sprechen oder in den Hof gehen kann. Arbeitende Gefangene sind bis 15:00 Uhr in den Betrieben, freitags bis Mittag.
 
Complianceforum.de:
4) Wie groß sind die Zellen?

Michael Stumpf:
Die Hafträume sind knapp 10 m² groß, in einer Reihe von Einzelhafträumen stehen Stockbetten. Gemeinschaftshafträume bieten Platz für bis zu 4 Gefangene und sind entsprechend größer.

Complianceforum.de:
5) Wie sieht das soziale Miteinander aus?

Michael Stumpf:
Die Unterbringung der Gefangenen ist nach Stationen gegliedert, deren Belegung sich meist am Arbeitseinsatz orientiert (Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet). Während der Aufschlusszeiten kann der Gefangene mit den anderen Insassen auf seiner Station in Kontakt treten, dabei aber auch auswählen, ob und in welchem Maß er kommunizieren möchte. Freizeiträume stehen dafür zur Verfügung. Auch beim Aufenthalt im Freien (sog. „Hofgang“) oder beim Stationssport findet Kommunikation statt. Häufig sind die Stationen als „Wohngruppen“ organisiert, d. h. es stehen zusätzliche Gemeinschaftsräume wie eine Teeküche, Fitnessraum oder Räume für Gesprächsgruppen zur Verfügung. Während der Ruhezeit ist ein Strafgefangener in der Regel in einem Einzelhaftraum untergebracht. Über sein unmittelbares Umfeld in der Station oder Wohngruppe hinaus kann der Gefangene an Freizeitgruppen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pädagogischen Angeboten  teilnehmen. Mit Menschen ständigen Umgang zu haben, die man sich nicht ausgesucht hat, erleben viele Gefangene als schwierig und belastend. Meist bleibt es auf der Ebene einer Zweckgemeinschaft, eher selten entstehen Freundschaften.
 
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6) Wie ist die Besuchszeit geregelt? Dürfen sich Gefangene bei Treffen mit Angehörigen, Freunden oder Bekannten umarmen und ist ein Vollzugsbeamter anwesend?

Michael Stumpf:

Alle Privatbesuche werden mindestens optisch, bei entsprechender richterlicher Anordnung auch akustisch überwacht, d. h., dass im Besuchsraum ein Beamter anwesend ist. Körperkontakt ist nicht erwünscht, da dabei immer wieder versucht wird, unerlaubte Gegenstände zu übergeben oder Nachrichten zu schmuggeln. Besuch ist in der Regel zwei Mal im Monat möglich, die Besuchszeit beträgt mind. 1 Stunde. Diese Zeit ist sehr wenig. Sonderbesuche können hier nur bei begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden, weil die räumlichen und personellen Kapazitäten für unsere derzeit rund 1.350 Gefangenen knapp bemessen sind.

Complianceforum.de:
7) Wie verändern sich die Gefangenen durch den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt?

Michael Stumpf:
Die Inhaftierung stellt ein einschneidendes Lebensereignis dar, das psychisch oft nicht leicht zu verarbeiten ist: Trennung von den gewohnten Bezugspersonen, insbes. der Familie, Verlust der bisherigen Rollen, oft auch der beruflichen Einbindung. Der Umgang mit Schuld, Scham, verletztem Selbstwerterleben hängt stark davon ab, wie stabil die Persönlichkeit ist. Wenn nötig, erhält der Gefangene professionelle Unterstützung. Den meisten Gefangenen gelingt es nach gewisser Zeit, sich mit dem veränderten Umfeld zu arrangieren. Bei langer Inhaftierungszeit besteht u. a. die Gefahr einer Entfremdung vom Leben in Freiheit („Hospitalisierung“) und es droht der Verlust der sozialen Beziehungen, die trotz Besuchsmöglichkeiten oft nicht aufrecht erhalten werden können. Diesen Gefahren entgegenzusteuern ist eine der Aufgaben der Vollzugsbediensteten. Etliche Gefangene können aber den Gefängnisaufenthalt auch für sich als Chance der Neuorientierung sehen und mit professioneller Unterstützung die Ursachen ihrer Straffälligkeit erkennen und neue Einstellungen und sozialkonformes Verhalten für sich erarbeiten. Um den Gefangenen wieder auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, sind, wenn keine Gefahren für die Allgemeinheit drohen, Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Ausführungen, Ausgängen mit Angehörigen und Urlaub aus er Haft möglich. Wie sich ein Gefangener im Strafvollzug entwickelt, hängt von seiner Persönlichkeit ab und zeigt eine große Spannbreite von Überanpassung, vernünftigem Sich-Arrangieren sowie konstruktiver Auseinandersetzung und Veränderung über depressivem Erleben bis hin zu Rebellion und Ablehnung jeder Unterstützung.

Das Gespräch führte Christian Koch.