Rezension Praxis des Arbeitsrechts

In 2013 ist ein Buchtitel im ZAP-Verlag erschienen, der die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungrecht und Compliance vereint. „Praxis des Arbeitsrechtes“ ist mittlerweile in 4. Auflage erschienen und wird von einem Autorenteam aus Richtern, Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht verantwortet. Ursprünglich lautete der Titel „Fachanwaltshandbuch für Arbeitsrecht“ in der dritten Auflage. Stofflich ist das Werk so breit gefächert, dass es für Praktiker im Arbeitsrecht durchgängig auf sehr viele arbeitsrechtliche Fragestellungen erschöpfende Antworten bietet.
Das Buch Praxis des Arbeitsrechts ist grob in 14 Teile untergliedert, die sich innerhalb nach weiteren Kapiteln differenzieren.

Der Aufbau des Buches erinnert an den chronologischen Prozessablauf des Eintritts und Austritts von einem Arbeitnehmer in das Unternehmen. Es beginnt mit Ausführungen zu Personalplanung und Personalbeschaffung, über den Bewerbungsvorgang, Arbeits-Dienstvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Arbeitsschutzrecht, Änderung und Beendigung des Arbeits-Dienstverhältnisses, Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung, Betriebsinhaberwechsel, Mitbestimmung der Arbeitnehmer,
Arbeitskampfrecht, gerichtlicher Rechtsschutz, Insolvenzarbeitsrecht und internationales Arbeitsrecht.

Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass es sich nicht auf die Zielgruppe Rechtsanwälte beschränkt, sondern auch auf Mitarbeiter in Personalabteilungen, die mit dem gesamten arbeitsrechtlichen Spektrum konfrontiert werden und dabei auch Compliance mit arbeitsrechtlichen Bezügen beherrschen sollten. Die Leserschaft erfährt hier mehr über den Hintergrund zu Compliance, zu der arbeitsrechtlichen Implementierung, zur Zulässigkeit von Whistleblowingklauseln, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Interviews zur Aufklärung von Complianceverstößen, Sanktionsklausel, strafrechtliche Verantwortung des Compliance-Officers, arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung beim Arbeitsvertrag des Complianceofficers und Einrichtung einer Beschwerdestelle und Kündigung wegen Whistleblowing.

Eine rechtsanwaltliche Beratung zu Compliancefragen kann die Lektüre nicht ersetzen, aber die Ausführungen helfen, praktikable Lösungen im Unternehmen zu finden und das Bewußtsein für Compliancefälle zu schärfen. Insbesondere die Praxistipps sind mit Formulierungsvorschlägen versehen, so dass gleich eine mögliche Lösung parat steht.

In formaler und inhaltlicher Hinsicht ist das Werk sehr detailliert und trotzdem übersichtlich aufgebaut. In Folgeauflagen wäre es zu begrüßen, etwas über die Problematik „bring your own device“ (BYOD) zu lesen. Das Buch ist mit einem kostenfreien Onlinezugriff auf die sogenannte jbook-Variante des Verlages versehen. Der Fairness halber sei erwähnt, dass Complianceofficer oder Studierende sich mit dem Buch schwer tun werden, da es nicht den Schwerpunkt auf Managementsysteme oder Complianceinstrumente legt, sondern auf arbeitsrechtliche Themenstellungen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass das Werk „Praxis des Arbeitsrecht“ sich hervorragend für Personalabteilungen eignet, die ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Compliancethemen und zusätzlich aktuelle, sehr detaillierte Ausführungen zu arbeitsrechtlichen Problemen erhalten möchten.

Rechtsanwalt Christian Koch, www.complianceforum.de


 

Berscheid / Kunz / Brand / Nebeling (Hrsg.)

Praxis des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht • Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht

Handbuch
4. Auflage 2013. Buch. 2176 S. Gebunden
ZAP ISBN 978-3-89655-693-6